Wenn während eines Aufenthalts im Ausland medizinische Hilfe benötigt wird, ist die Auslandskrankenversicherung die ideale Lösung zur Übernahme der Kosten. Zusätzlich deckt sie die Ausgaben für einen möglichen Rücktransport ab, den du sonst selbst tragen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, ist die Reisekrankenversicherung für kürzere Aufenthalte unter einem Jahr zuständig.
Diese Versicherung übernimmt die Stornogebühren, die dir von deinem Reiseanbieter in Rechnung gestellt werden, falls du deine Reise aus persönlichen Gründen oder unerwarteten Umständen wie Krankheit absagen musst.
Diese Versicherung funktioniert ähnlich wie die Stornokostenversicherung, jedoch werden die Stornogebühren des Reiseveranstalters nur bei wichtigen Gründen übernommen. Ein Abbruch aus persönlichen Vorlieben wird hierbei nicht berücksichtigt.
Solltest du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum schädigen, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten ohne eigene Ausgaben zu begleichen.
Wenn du dir im Urlaub eine schwere Verletzung zuziehst, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle anfallenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks erstattet diese Versicherung die entstehenden Kosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie deckt die Kosten für Prozesse sowie Gebühren, die sich aus Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz ergeben.
Im Falle eines Unfalls bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie kümmert sich um wichtige Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise oder die Durchführung von Arztbesuchen.

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